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Sie befinden sich hier:   » BSFK Home » Angebote » Beratung und Hilfe » Stiftung Netzwerk Nächstenliebe Stand dieser Seite: 29.05.2009   

Kontakt

Ev. Freikirchliche Gemeinde

Braunschweiger Friedenskirche

 

Kälberwiese 1

38118 Braunschweig

Tel: +49 (0)531 25687-0

 

Unsere Gottesdienste:

09:30 Uhr - Klassisch

11:30 Uhr - Innovativ

18:00 Uhr - Fiesta

Jeden Sonntag!

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Lang wirkend Gutes tun


Wieso Stiftung? Der Verein NETZWERK NÄCHSTENLIEBE, der diakonische Aufgaben der Braunschweiger Friedenskirche wahrnimmt, hat am 13.11.2007 die Stiftung NETZWERK NÄCHSTENLIEBE gegründet. Eine Stiftung kann die Aufgaben des Vereins intensiver und nachhaltiger unterstützen. Viele Menschen verfügen über genügend Kapital und möchten nachhaltig helfen, ohne daß sich ihr eingesetztes Kapital verzehrt.


Ermutigung Schon recht bald nach ersten Schritten in Richtung Stiftungsgründung erhielten wir eine erste große Spende, die uns ermutigt und bestärkt hat, den eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen. War zunächst daran gedacht, die Stiftung unter das Dach einer Stiftung des Bundes Evangelisch - Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) zu "hängen", haben die weiteren Überlegungen doch dazu geführt, sie eigenständig vor Ort zu gründen.


Ausnahme Auch diese Entscheidung trägt der BEFG mit und unterstützt uns sogar durch eine Zuwendung. Vielfach werden Stiftungen durch natürliche Personen gegründet. Stiftungsaufsicht und Finanzamt haben in unserem Falle die Ausnahme zugelassen, daß unser Verein die Stiftung gründet und weiterhin bestehen bleiben kann. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, in die Arbeit am Nächsten auch solche Gelder und Werte einzubringen (zu stiften), von denen der Spender möchte, daß sie langfristig und nachhaltig die Satzungszwecke unterstützen können.

 


Satzungszwecke sind, neben der Förderung und Unterstützung des Vereins NETZWERK NÄCHSTENLIEBE e.V.

 

  • Förderung sozial - diakonischer Aufgaben in den Bereichen Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Altenhilfe

  • Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne von §§ 51 ff. AO z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe in wirtschaftliche Notsituationen

  • Bildungsangebote an Menschen aller Altersgruppen z. B. Schulaufgabenhilfe, Sprach- und Persönlichkeitsförderung, Bewerbungshilfe, Coaching

  • Trägerschaft (Kooperationen) erforderlicher Einrichtungen

 

 


Steuervorteile Der Stiftung wurden seitens der Genehmigungsbehörden gleichermaßen die Verfolgung gemeinnütziger wie auch mildtätiger Zwecke zugestanden.

 

Überweisungen an die Stiftung werden -- wie auch die Spenden an die Gemeinde -- steuerlich begünstigt, seit dem letzten Jahr auch in erheblich höherem Umfang. Nähere Auskünfte dazu gibt der Vorstand der Stiftung wie auch die bereits bestellte Geschäftsführerin. Dafür gibt es entsprechende Spendenquittungen. Die steuerliche Geltendmachung der Zustiftungen können über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt werden.

 

Wer mit einem Geldbetrag, einem Teil seines Vermögens oder mit seinem Nachlass lang wirkend gutes Tun und damit den diakonischen Auftrag unterstützen möchte, kann das über unsere Stiftung tun.


Konto der Stiftung:  1.999.01000 (BLZ 250.500.00) bei der Norddeutschen Landesbank, Verwendungszweck: " Zustiftung" oder "Spende".


Gründungsstifter sind unter anderem die Braunschweiger Friedenskirche sowie der Bund Evangelisch Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland.


Der Vorstand wurde mit der Gründung der Stiftung bestellt:

  • Wilfried Ströhlein (Vorsitzender)
  • Hans - Dieter Feisthauer (Stellvertreter des Vorsitzenden)
  • Eckhard Veit
  • Tanja Stenzig (Geschäftsfühererin)

Kuratorium Zur Beratung, Unterstützung und Überwachung des Vorstandes wurde entsprechend der Satzung ein Kuratorium berufen, dem folgende Mitglieder angehören:

 

  • Dr. Heinrich Christian Rust (Vorsitzender)
  • Frank A. Bötzkes (Stellvertreter des Vorsitzenden)
  • Reiner Döring
  • Manfred Hildner
  • Reinhard Neese-Busch

 

Wir freuen uns über diese zusätzliche Möglichkeit, Gottes Auftrag "Bemüht euch um das Wohl der Stadt" aus Jeremia 29,7 in Stadt und Region Braunschweig zu erfüllen.

 


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