Steuervorteile Der Stiftung wurden seitens der Genehmigungsbehörden gleichermaßen die Verfolgung gemeinnütziger wie auch mildtätiger Zwecke zugestanden.
Überweisungen an die Stiftung werden -- wie auch die Spenden an die Gemeinde -- steuerlich begünstigt, seit dem letzten Jahr auch in erheblich höherem Umfang. Nähere Auskünfte dazu gibt der Vorstand der Stiftung wie auch die bereits bestellte Geschäftsführerin. Dafür gibt es entsprechende Spendenquittungen. Die steuerliche Geltendmachung der Zustiftungen können über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt werden.
Wer mit einem Geldbetrag, einem Teil seines Vermögens oder mit seinem Nachlass lang wirkend gutes Tun und damit den diakonischen Auftrag unterstützen möchte, kann das über unsere Stiftung tun.
Konto der Stiftung: 1.999.01000 (BLZ 250.500.00) bei der Norddeutschen Landesbank, Verwendungszweck: " Zustiftung" oder "Spende".
Gründungsstifter sind unter anderem die Braunschweiger Friedenskirche sowie der Bund Evangelisch Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland.
Der Vorstand wurde mit der Gründung der Stiftung bestellt:
- Wilfried Ströhlein (Vorsitzender)
- Hans - Dieter Feisthauer (Stellvertreter des Vorsitzenden)
- Eckhard Veit
- Tanja Stenzig (Geschäftsfühererin)
Kuratorium Zur Beratung, Unterstützung und Überwachung des Vorstandes wurde entsprechend der Satzung ein Kuratorium berufen, dem folgende Mitglieder angehören:
- Dr. Heinrich Christian Rust (Vorsitzender)
- Frank A. Bötzkes (Stellvertreter des Vorsitzenden)
- Reiner Döring
- Manfred Hildner
- Reinhard Neese-Busch
Wir freuen uns über diese zusätzliche Möglichkeit, Gottes Auftrag "Bemüht euch um das Wohl der Stadt" aus Jeremia 29,7 in Stadt und Region Braunschweig zu erfüllen.